Psychologische Psychotherapie
Behandlungsspektrum – Kostenübernahme
Behandlungsspektrum – Kostenübernahme
Im Folgenden erhalten Sie einen beispielhaften Einblick in psychische Erkrankungen, bei welchen eine Psychologische Psychotherapie hilfreich sein kann. Sie müssen Ihre Schwierigkeiten jedoch nicht eindeutig benennen können. Im Gespräch klären wir dies gerne gemeinsam und prüfen, ob eine ambulante Therapie für Sie in Frage kommt.
Beispielhafter Einblick in psychische Erkrankungen:
Depressionen
Anhaltende affektive Störungen (Dysthymia, Zyklothymia, etc.)
Agoraphobien (mit/ohne Panikstörung)
Panikstörungen
Soziale Phobien
Spezifische Phobien
Generalisierte Angststörungen
Zwangsstörungen
Akute Belastungsreaktionen
Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
Anpassungsstörungen
Somatisierungsstörungen
Hypochondrische Störungen
Persönlichkeitsstörungen
Nichtorganische Schlafstörungen
Psychische Faktoren und Verhaltenseinflüsse bei andernorts klassifizierten Krankheiten
und andere…
Darüber hinaus wird auch die Behandlung vieler weiterer -hier nicht explizit aufgeführter- psychischer Erkrankungen angeboten.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen über unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten:
I. Privat Krankenversicherungen und Beihilfestellen
Die Kostenübernahme hängt i.d.R. vom Versicherungsvertrag ab, welchen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, ob Ihre private Krankenversicherung die Behandlungskosten einer Psychologischen Psychotherapie übernimmt bzw. welche Unterlagen (z.B. Antrag) zur Einleitung einer ambulanten Therapie erforderlich sind.
Beihilfestellen übernehmen oft auch Kosten für eine ambulante Psychologische Psychotherapie. Es wird empfohlen, dies vor Therapiebeginn mit der für Sie zuständigen Beihilfestelle abzuklären und sich zu informieren, welche Unterlagen (z.B. Antrag) von Seiten der Beihilfe zur Einleitung einer ambulanten Therapie erforderlich sind.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
II. Selbstzahler
Die Kosten einer ambulanten Psychologischen Psychotherapie richten sich für Selbstzahler nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
III. Gesetzlich Versicherte
Als zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassene approbierte Psychologische Psychotherapeutin (durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe) erfolgt die Abrechnung gesetzlich Versicherter über die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Zunächst erfolgen i.d.R. bis zu fünf probatorische Sitzungen. Im Rahmen dieser „Probesitzungen“ wird überprüft, ob ein Antrag zur Kostenübernahme für eine Psychologische Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden sollte.
Bitte bringen Sie in jedem Fall zu Ihrem Erstgespräch Ihre Krankenversicherten-/Gesundheitskarte mit.